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Verfasst von: mannhal am 31.08.2005 19:28
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung - Einspruch
Recht auf Grundbedürfnisse - für das Finanzamt scheinbar nicht !!! Bin Parkinsonpatient und habe durch die starken Medikamente eine erektile Dysfunktion bekommen (von den Fachärzten bestätigt) Die Auslagen für die sehr teuren Medikamente, Cialis oder Levitra waren bisher als krankheitsbedingte Auslagen bei der Arbeitnehmerveranlagung, Punkt: Eigene Behinderung, als Absetzposten berücksichtigt worden. Beim Antrag für das Jahr 2004 hat das Finanzamt diese Kosten plötzlich nicht mehr akzeptiert. Bitte um Rat!!!
Verfasst von: Karl am 31.08.2005 19:28
 


THEMA:  Re: Arbeitnehmerveranlagung - Einspruch
Welcher Grad der Behinderung wurde den für die Impotenz amtlich bescheinigt?
Verfasst von: Jutta Rapp am 31.08.2005 19:28
 


THEMA:  Re: Arbeitnehmerveranlagung - Einspruch
Die Kosten für die Medikamente sind unter dem Punkt "Krankheitskosten" einzutragen.
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