Auszug aus EStG § 67 Abs 3:
...Wird der Abfertigungsbetrag an ein Versicherungsunternehmen zur
Rentenauszahlung oder an ein Kreditinstitut zum ausschließlichen
Erwerb von Anteilen an einem prämienbegünstigten
Pensionsinvestmentfonds (§ 108b in Verbindung mit § 17 BMVG oder
gleichartigen österreichischen Rechtsvorschriften) oder an eine
Pensionskasse übertragen, fällt keine Lohnsteuer an
Wie werden die Auszahlungen aus diesem PIF oder von der Pensionskasse besteuert?
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