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Verfasst von: bbb am 22.08.2005 13:55
 


THEMA:  Steuertipp: Lohnnebenkosten teilweise retour?
was ist von dem steuertip "Lohnnebenkosten teilweise retour?" wirklich zu halten. ich persönlich glaube ja nicht , dass man es chafft einen negativen bescheid bei der gkk zu erlangen, weil die können sich ja 6 monate zeit lassen und wären ja blöd etwas zu entscheiden.
Verfasst von: Karl am 22.08.2005 13:55
 


THEMA:  Re: Steuertipp: Lohnnebenkosten teilweise retour?
mit "Lohnnebenkosten teilweise retour" meinen Sie sicher den IESG. Zusätzlich zur GKK muss Beschwerde beim Landeshauptmann und dann Beschwerde beim WfGH eingebracht werden. Zeitlich wird sich das mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr ausgehen.
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