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Verfasst von: Klaus am 15.08.2005 05:23
 


THEMA:  Honorarnoten; korrekte Versteuerung
hallo! ich bin vollzeitbeschäftigt (vertraglich im öffentlichen dienst) und arbeite zusätzlich auf honorarnotenbasis an einem softwareprojekt. mein honorar wird sich um eur 2000,-- bewegen. 1) wie ist dieser zuverdienst steuerlich zu berücksichtigen? 2) ist zusätzlich zur einkommenssteuer auch umsatzsteuer fällig? 3) mit welchen abzügen habe ich ungefähr zu rechnen? vielen dank für ihre antwort! herzlichst, klaus.
Verfasst von: Jutta Rapp am 15.08.2005 05:23
 


THEMA:  Re: Honorarnoten; korrekte Versteuerung
Es kommt auf das Zusatzeinkommen an. Ich nehme an, Sie haben auch Ausgaben, die das Honorar vermindern. Wenn der Gewinn im Jahr weniger als EUR 730 beträgt, können Sie eine Arbeitnehmerveranlagung machen, und das Zusatzeinkommen ist nicht steuerpflichtig. Liegt der Gewinn über diesem Betrag ist eine Einkommensteuererklärung zu legen. Umsatzsteuerlich können Sie bis zu einem Jahresumsatz von EUR 22.000 die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. www.steuerberater-rapp.at
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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