Verfasst von:
schuster harald am
03.08.2005 04:48
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THEMA: meine erste Rechnung |
Hallo mal,
bin neu hier und hab ne Frage bzgl Rechnungslegung.
Ich hab ein freies Gewerbe angemeldet und hier die KLeinstunternehmerregelung in Anspruch genommen.
Nun hab ich meinen ersten Auftrag erledigt und es stellt sich mir die Frage wie genau die Rech nug auszusehen hat.
Der Gesamtbetrag beläuft sich auf 480€...
Muss ich nun
a.) einfach nur den Geasmtbetrag von 480€ angeben
oder
b.) 400€+20% Mehrwertsteuer angeben?
Kann mir das mal jemand kurz erklären wie das am besten auszusehen hat?
Wer sehr nett-danke im Vorraus
mfg
harry
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
03.08.2005 04:48
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THEMA: Re: meine erste Rechnung |
Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung des Umsatzsteuergesetzes in Anspruch nehmen, dürfen Sie weder den Betrag der Umsatzsteuer noch den Prozentsatz auf der Rechnung angeben.
www.steuerberater-rapp.at
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