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Verfasst von: Micha am 22.07.2005 05:54
 


THEMA:  Eink. aus Sonstiger Selbständigkeit
Ich habe 2004 Einkünfte aus Sonstiger Selbständigkeit (Leistungsbezug einer Firma bei der ich mit 50% beteiligt bin). Wo gebe ich diese Einkünfte bei der Steuererklärung an? Bei Einkünfte als Einzelunternehmer (a) oder als Beteiligter (b)?
Verfasst von: Jutta Rapp am 22.07.2005 05:54
 


THEMA:  Re: Eink. aus Sonstiger Selbständigkeit
Handelt es sich bei den Einkünften um einen Geschäftsführerbezug?
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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