Hallo,
laut EStG § 3/1/10 sind Auslandstätigkeiten (Montage, Inbetriebnahme,..), welche über einem Monat dauern von der Lohnsteuer befreit.
Nun meine Frage dazu:
Muss man dieses (diese) Monat (Monate) duchgehend in dem jeweiligen Land verbringen, oder kann man am Wochenende ausreisen
(Heimreise) bzw. ist es für die Steuerfreiheit schädlich wenn diese Heimreise von der Firma bezahlt wird?
Danke!
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