Liebe Forums-Teilnehmer !
Ich versende Waren die sowohl der 20%igen als auch der 10%igen Ust unterliegen. Nun möchte ich für den Versand eine Pauschale erheben.
Muss ich hier wirklich die Versandpauschale auf die Steuersätze aufteilen?
Oder gibt es die Möglichkeit bei gemischten Sendungen immer den höchsten Ust Satz zu verwenden?
(Wie machen das z.B. große Versandhäuser - hier habe ich noch nie eine Aufteilung gesehen...)
Vielen Dank im voraus für die Hilfe
Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
24.06.2005 12:56