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Verfasst von: Bgld-Auswanderer am 27.06.2005 11:55
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung 2000
Guten Tag ! Ich habe im Juli 2000 einen Monat lang gearbeitet (als Ferialpraktikant) und jetzt für 2000 meinen Lohnsteuerausgleich gemacht. Nachdem ich nur diesen 1 Monat gearbeitet habe, fällt natürlich keine LSt an. Beim Lohnsteuerausgleich wurde mir vom Posten "Steuer vor Abzug der Absetzbeträge" aber nur der Arbeitnehmerabsetzbetrag iHv 116.60 ATS abgezogen. Sonst wurden keine Absetzbeträge berücksichtigt. 1. Wieso wurde der Arbeitnehmerabsetzbetrag nur mit ATS 116,60 angesetzt??? Jetzt beträgt er doch EUR 54,- (=> 743,- ATS)?? 2. Wieso wurden der Verkehrsabsetzbetrag und der Allg. Steuerabsetzbetrag nicht berücksichtigt ??? Bitte um Antwort mit Begründung (wenns geht mit Angabe der §§ aus dem EStG). Danke
Verfasst von: gerry am 27.06.2005 11:55
 


THEMA:  Re: Arbeitnehmerveranlagung 2000
Gem. § 33 Abs. 8 EStG idF 2000 ist bei der Berechnung der Negativsteuer nur der Alleinverdiener- und der Arbeitnehmerabsetzbetrag (damals max. 1.500 ATS) zu berücksichtigen, wobei letzterer höchstens 10% des Dienstnehmeranteils zur Sozialversicherung betragen darf. Somit dürfte in Ihrem Fall der SV-Abzug für den einen Monat ATS 1.166,- betragen haben, davon 10% = 116,60.
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