Hallo,
ich bin Ende 2002 mit meiner damaligen Freundin wegen Schwangerschaft zusammengezogen. Im Juni 2003, als unser Sohn auf die Welt kam, haben wir uns beide (was wir vorher nicht gemacht hatte) in dieser Wohnung mit Wohnsitz gemeldet, meine Partnerin mit Haupt-, ich selbst mit Nebenwohnsitz.
Im November 2003 haben wir schliesslich geheiratet.
Für das Jahr 2003 habe ich in Folge den Alleinverdienerabsetzbetrag (364,- €) geltend machen wollen, was zu Beginn auch akzeptiert wurde, schliesslich waren wir länger als 6 Monate in einer Partnerschaft mit gemeinsamen Wohnsitz (wenngleich auch einmal Haupt-, einmal Nebenwohnsitz).
Nun kam vor ein paar Tagen eine Korrektur des Bescheides von 2003, wonach ich die 364,- € zurückzuzahlen hätte, da die Voraussetzung, 6 Monate verheiratet, nicht zuträfen (6 Monate verheiratet und vom Ehepartner nicht dauernd getrennt lebend). Bei der Online-Übermittlung meiner Veranlagunf stand allerdings nichts von der Verpflichtung, dass man verheiratet sein muss, es hiess "(Ehe-)Partnerschaft", und so steht es auch heute noch da. Dauernd getrennt leben tun wir auch nicht ... wie muss ich hier einen Einspruch formulieren, um einigermassen die richtigen Worte zu finden? Bisher waren mir derartige Dinge erspart geblieben?
Danke!
Volker
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