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Verfasst von: Patrizia am 08.06.2005 04:34
 


THEMA:  Mitarbeitervorsorge
Hallo, stimmt es, dass man auch für geringfügig Angestellte (wobei auch die monatliche Gesamtgrenze vom 1,5 fachen der Geringfügigkeitsgrenze nicht überschritten wird) wenn sie nach dem 1.1.2003 angestellt wurden, die 1,53% in die Mitarbeitervorsorgekasse einzahlen muss? Wo steht das geregelt? Welche Vorsorgekasse sucht man sich für den Fall aus? Danke. Patrizia
Verfasst von: Jutta Rapp am 08.06.2005 04:34
 


THEMA:  Re: Mitarbeitervorsorge
Auch das Gehalt geringfügig beschäftigter Dienstnehmer unterliegt den MVK-Beiträgen, da diese Mitarbeiter den Bestimmungen des betrieblichen Mitarbeitervorsorge-Gesetzes unterliegen. Wenn das Unternehmen bereits eine MV-Kasse hat, gilt diese auch für die geringfügig Beschäftigten. www.steuerberater-rapp.at
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