Verfasst von:
Patrizia am
08.06.2005 04:34
|
|
THEMA: Mitarbeitervorsorge |
Hallo,
stimmt es, dass man auch für geringfügig Angestellte (wobei auch die monatliche Gesamtgrenze vom 1,5 fachen der Geringfügigkeitsgrenze nicht überschritten wird) wenn sie nach dem 1.1.2003 angestellt wurden, die 1,53% in die Mitarbeitervorsorgekasse einzahlen muss?
Wo steht das geregelt? Welche Vorsorgekasse sucht man sich für den Fall aus?
Danke.
Patrizia |
|
|
Verfasst von:
Jutta Rapp am
08.06.2005 04:34
|
|
THEMA: Re: Mitarbeitervorsorge |
Auch das Gehalt geringfügig beschäftigter Dienstnehmer unterliegt den MVK-Beiträgen, da diese Mitarbeiter den Bestimmungen des betrieblichen Mitarbeitervorsorge-Gesetzes unterliegen.
Wenn das Unternehmen bereits eine MV-Kasse hat, gilt diese auch für die geringfügig Beschäftigten.
www.steuerberater-rapp.at
|
|
|
|