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Verfasst von: Valentina Millesi am 03.06.2005 11:16
 


THEMA:  Freier Dienstnehmer
Hallo, kann ich als Freier Dienstnehmer die gewisse Arbeiten (wie z.B. Lektoratarbeiten) an eine weitere Person vergeben? Ist das problematisch, wenn ich im Rahmen meines Vertrags, eine Informationsschweigepflicht eingegangen bin? Wo kann ich nachlesen welche Werbekosten bzw. Sonderausgaben & ausergw. Belastungen ich als Freier Dienstnehmer absetzen kann? Wenn ich im Jahr 2004 mittel der Werkverträge ein Einkommen in der Höhe von 2.700 EUR verdient habe, bin ich bei der SVA nicht melde pflichtig? Vielen Dank für die Informationen!
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 03.06.2005 11:16
 


THEMA:  Re: Freier Dienstnehmer
Sie müssen sich davon überzeugen, dass Sie Arbeiten weitergeben dürfen laut Ihrem Vertrag.Wenn ja, dann müssen Sie Ihre Helfer auch zur Verschwiegenheit verpflichten. Auf meiner Website:www.steuerberatung-weiss.at finden Sie eine Liste der Absetzposten Bis 3.884,--sind Sie nicht SV-pflichtig
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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