Hallo,
ich habe eine Frage zu der Vergütung von Steuernberatern. Ich habe für die Dienstleistung der Erstellung meiner Steuererklärung eine hohe Summe zahlen müssen (480 Euro für eine einfache Steuererklärung), die der Steuerberater aber anscheinend tatsächlich als Höchstsatz ansezten durfte. Dies war letztes Jahr für die Steuererklärung 2003.
Nun bekomme ich eine weitere Rechnung, die sich wieder auf diese Steuererklärung bezieht, über 260 Euro für eine Einspruchserklärung des Steuerbescheids und der Prüfung des Steuerbescheids. Beide Dienstleistungen habe ich nicht verlangt, noch war mir bewußt, daß ich dafür so eine hohe Summe zahlen muß.
Der Steuerberater hat mich durch einen Brief in Kenntnis gesetzt, daß er eine Einspruchserklärung beim Finanzamt abgeben wird, mich aber nicht in Kenntnis gesetzt, daß für diese Dienstleistung Kosten auf mich zukommen.
Auf diesen Brief habe ich nicht reagiert.
Nun meine Frage: Muss ich diese 260 Euro für Dienstleistungen bezahlen, zu denen ich den Steuerberater nicht beauftragt habe und ich nicht in Kenntnis gesetzt wurde, daß diese Dienstleistungen automatisch zu der Steuererklärung dazu gehören (wenn dem so ist...).
Ich wäre Ihnen wirklich über eine Antwort dankbar.
Gruß
Scholz
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