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Verfasst von: Steffen Weber am 07.05.2005 18:47
 


THEMA:  Wohnungskauf und steuerliche Absetztbarkeit
Hallo, ich beabsichtige mir ein Wohnung von privat/gebraucht zu kaufen. Eine Hälfte des Kaufpreises muß ich privat mit einem Kredit finanzieren. Die andere Hälfte des Kaufpreises besteht aus der Übernahme eines Landesdarlehens. 1) Kann ist den Wohnungskauf steuerlich geltend machen? 2) Welche Aufwendungen kann ich steuerlich geltend machen. 3) Kann ich als EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich das Landesdarlehen übernehmen? Danke, Steffen Weber.
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 07.05.2005 18:47
 


THEMA:  Re: Wohnungskauf und steuerliche Absetztbarkeit
Sie können die Kosten für die Errichtung einer Wohnung als Sonderausgaben absetzen. Allerdings nur bis zu einer bestimmten Höhe und davon 1/4. Da das Landesdarlehen zur Errichtung aufgenommen ist, fällt es unter diese Abzugsbestimmung. Ob Sie das Darlehen übernehmen können, würde ich bei dem Amt der Landesregierung erfragen.
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