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Verfasst von: toni am 19.05.2005 08:17
 


THEMA:  KEG
Hallo! Ich habe eine KEG, geselschaft mit ein Freund, aber er will weg---gehen, wie kann ich mich als EINZELUNTERNEHMER weiter des Geschäft weiter führen? Danke
Verfasst von: Jutta Rapp am 19.05.2005 08:17
 


THEMA:  Re: KEG
Wenn es sich um den gewerberechtlichen Geschäftsführer handelt, der ausscheiden wird, so gibt es die Möglichkeit einen gewerberechtlichen Geschäftsführer mit der Hälfte der normalen Arbeitszeit, die in Ihrer Branche gilt, anzustellen -> Krankenkassenanmeldung und Personalverrechnung. Allerdings betreiben Sie dann ein Einzelunternehmen. Die geänderte Rechtsform kann auch steuerliche Auswirkungen zur Folge haben. Ich rate ein Beratungsgespräch bei einem Steuerberater in Anspruch zu nehmen. www.steuerberater-rapp.at
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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