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Verfasst von: Mira Sch am 28.04.2005 08:37
 


THEMA:  gegen Freibetragsbescheid berufen?
Hallo! Erst mal finde ich es toll, dass sich hier ein paar Experten die Zeit nehmen, unentgeltlich Fragen zu beantworten. Ich habe vor 2 Tagen meinen Einkommensteuerbescheid incl Freibetragsbescheid 2006 bekommen, da ich im letzten Jahr meine Studiengebühren und Semesterticket als Fortbildung abgesetzt habe. Nun bin ich aber heuer nur geringfügig angestellt und freier Dienstnehmer, für mich wird also laufend keine Lohnsteuer abgeführt, ergo kann der Freibetrag von niemandem berücksichtigt werden. Leider habe ich es verabsäumt, auf der Einkommenssteuererklärung anzukreuzen, dass ich keinen Freibetragsbescheid will. Was mach ich nun mit diesem? Ignorieren oder sollte ich berufen? Ich möchte auch heuer die Studiengebühren wieder absetzen. Vielen Dank für eventuelle Antworten, Mira
Verfasst von: ÖSV Österr. Steuerverein am 28.04.2005 08:37
 


THEMA:  Re: gegen Freibetragsbescheid berufen?
Wenn Sie ohnehin eine Einkommensteuererklärung abgeben werden, stört der Freibetragsbescheid überhaupt nicht. Mit freundlichen Grüssen A2M ÖSV Steuerberater Tägliche Steuernews unter http://www.steuermonitor.at
Verfasst von: Silvia Steiner am 21.02.2019 21:11
 


THEMA:  gegen Freibetragsbescheid berufen?

Was ist wenn ich einen freibetragsbescheid per Email bekommen. Habe aber nichts der gleichen getan habe. Und wieso bekommt mann mann nur so wenig zurück vom Lohnsteuer ? 

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