Hallo,
wie wird das Mini-Einkommen einer mobilen Friseurmeisterin (ca.70-80 € Woche) in der Einkommensteuererklärung angegeben?
Als Sebstständige? Oder kommt eine Minijob-Regelung-da unter 400€ im Monat- zum Tragen?
Ehemann ist Arbeitnehmer (Nichtselbsständig)?
Wäre für eine Antwort sehr dankbar!
M.f.G.
Dini |
|