1.frage
kann man, wenn man schon einen magister hat, und nun auch den doktor dr. machen möchte die kosten dieses dissertationstudiums auch absetzen? ich würde würde es ja als berufsfortbildung betrachten
2. frage
hab gehört, dass wenn man weil die eltern ums kennen zuvielverdienen und man dadurch kein stipendium bekommt, dann können die eltern die die studiengebühren gelten machen. stimmt das? ich kann mir ja nicht vorstellen |
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