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Verfasst von: willi am 25.04.2005 08:46
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich hätte folgende Fragen zur Arbeitnehmerveranlagung: Kann ich meine Büroeinrichtung auch privat abschreiben, und ev. nächstes Jahr, diese Möbel von mir als Privatperson abkaufen und als Unternehmer als Ausgaben buchen. Habe in Tirol eine Ausbildung absolviert, kann ich hierfür angefallene Reisekosten (Zugkarte, Nächtigungskosten) in der Arbeitnehmerveranlageung berücksichtigen. Danke im Voraus mfg willi
Verfasst von: dIdI am 25.04.2005 08:46
 


THEMA:  Re: Arbeitnehmerveranlagung
Grundsätzlich sind Bürokosten auch als Werbungskosten denkbar. Aber nachdem Sie schreiben, nächstes Jahr als Ausgaben. Frage ich mich, ob Sie Ihren Betriebsbeginn nicht schon heuer haben? Ansonst geht Ihnen zwingend die Vorsteuer verloren. dIdI PS: Betriebsbeginn = beginn der Tätigkeit (auch Vorbereitungstätigkeiten) - hat nichts mit der Betriebseröffnung (Gewerbeschein, etc .. ) zu tun!
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