grundsätzlich ist die Est ja bis 31.3 des Folgejahres fällig
nun hab ich gehört dass wenn man es online macht länger zeit ist
aber konnte keine genaue angabe finden
bis wann kann man also die Est online abwickeln ?
vielen danke
werner
Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
17.04.2005 20:15