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Verfasst von: Markus am 14.04.2005 04:31
 


THEMA:  Einkommensteuererklärung + SV-Beiträge
Guten Tag! betreffend der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2004 habe ich eine Frage zu den Sozialversicherungsbeiträgen: Diese sind ja, wie ich denke, als Ausgaben von der Steuer absetzbar, nur ist mir nicht klar, unter welchem Punkt. Wenn man die Basispauschalierung nutzt, sind sie lt. Ausfüllhilfe unter "Übrige und/oder pauschale Aufwendungen..." (KZ: 9230) einzutragen. Das gilt aber eben nur, wenn man die Basispauschalierung beansprucht, wie ich es nicht tue. Sind sie in meinem Fall dennoch unter diesem Punkt abzuführen, oder unter einem anderen - welche Kennzahl wäre das dann? Unsicher bin ich auch welche SV-Beiträge betroffen sind. Sind die Beiträge absetzbar, die ich im laufenden Geschäftsjahr tatsächlich bezahlt habe (Zahlungsdatum), unabhängig davon, ob meine Bemessung zur Vorschreibung ungenau war (also im nächsten Jahr eine deutliche Rück- oder Nachzahlung zu erwarten ist)? Und diese Rück- oder Nachzahlung, die sich aus dem aktuellen Einkommensteuerbescheid ergeben, mindern oder erhöhen die zu zahlenden Beiträge für das nächste Jahr, die ich dann im nächsten Jahr vom Einkommen absetzen kann? (was wäre dann z.B. wenn ich eine Rückzahlung erhalten würde, die höher ist, als die zu zahlenden Beiträge für das folgende Jahr? - wäre das dann als Ertrag zu verbuchen?) Vielen Dank! Markus PS.: tolle Site übrigens...
Verfasst von: Jutta Rapp am 14.04.2005 04:31
 


THEMA:  Re: Einkommensteuererklärung + SV-Beiträge
Die bezahlten Beiträge zur Pflichtversicherung sind in jedem Fall unter der KZ 9230 einzutragen. Für E/A-Rechner gilt: Eine Nachzahlung bzw. Gutschrift auf Grund des Steuerbescheides wird in jenem Jahr steuerlich wirksam, in welches die Nachzahlung bzw. Gutschrift fällt. Ein Bilanzierer stellt in die laufende Bilanz einen Aktiv- oder Passivposten für die zu erwartenden Beträge ein. www.steuerberater-rapp.at
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