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Verfasst von: kkkk45321 am 13.04.2005 12:10
 


THEMA:  solaranlage
1. wieviel afa hat eine solaranlage? 2. gehört sie zum gebäude oder kann mann sagen dass sie geschäftsausstattung ist? wegen der investitionsprämie
Verfasst von: ÖSV Österr. Steuerverein am 13.04.2005 12:10
 


THEMA:  Re: solaranlage
Zu 2. Nach den deutschen Afa-Tabellen wird eine Abschreibungsdauer von 10 Jahren vermerkt. Das würde ja auch für eine Unabhängigkeit vom Gebäude sprechen. Zu 1. Aber: (EStRL) Ist ein Wirtschaftsgut mit einem Gebäude derart verbunden, dass es ohne Verletzung seiner Substanz nicht an einen anderen Ort versetzt werden kann, ist es als Teil des Gebäudes und als unbeweglich anzusehen; damit teilt es steuerrechtlich das Schicksal der Gesamtanlage. Ist eine Anlage nach ihrer Bauart (wegen ihrer bloß geringen, jederzeit leicht aufhebbaren Verbindung mit dem Gebäude) nach der Verkehrsauffassung aber als selbständiges Wirtschaftsgut anzusehen, ist sie in der Regel als beweglich zu behandeln (VwGH 13.4.1962, 1639/60; VwGH 11.6.1965, 316/65). Habe nichts gefunden, wo bereits pauschal vermerkt würde, dass Solaranlage kein Teil des Gebäudes wäre. Lediglich nicht offizielle Diskussionsbeiträge. A2M ÖSV Steuerberater http://www.steuerverein.at
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 13.04.2005 12:10
 


THEMA:  Re: solaranlage
Wenn man sie ohne sie zu zerstören abbauen und woanders wieder verwenden kann,dann würde ich sie nicht zum Gebäude rechnen.
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