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Verfasst von: Werner am 12.04.2005 06:34
 


THEMA:  Änderung des Familiennames/Arbeitnehmerveranlagung
Liebe Forum-Benutzer, folgende Frage: wenn sich der Familienname durch Adoption nachträglich geändert hat - mit welchem Familiennamen muß man das Formular der Arbeitnehmerveranlagungen der Jahre vor der Änderung ausfüllen? Reicht es aus wenn man schreibt: Thomas "Neuernamme", vormals "Altername"? Danke! Werner
Verfasst von: Jutta Rapp am 12.04.2005 06:34
 


THEMA:  Re: Änderung des Familiennames/Arbeitnehmerveranlagung
Ja, ich würde die Namen in dieser Reihenfolge angeben.
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