ich habe im April 2001 meinen Arbeitgeber gewechselt und aus dem alten Dienstverhältnis eine kleine Abfertigung erhalten.
Ist es ratsam in diesem Fall einen Ausgleich zu machen, oder kann sich das negativ für mich auswirken?
lg, simeon
Abfertigungen sind mit dem festen Steuersatz von 6% versteuert und haben auf den Jahresausgleich keinen Einfluß - daher keine negative Auswirkung durch die Abfertigung.
Ob Jahresausgleich dennoch sinnvoll - Steuerberater fragen.