Verfasst von:
Kathi am
06.04.2005 04:20
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THEMA: Ferialpraktikum - Taschengeld - SV |
Hallo,
mein 17jähriger Sohn besucht die HTL und muss im Sommer ein Monat Pflichtpraktikum machen. Erfreulicherweise hat er eine Zusage erhalten, in der sich folgender Passus findet: für das Praktikum wird ein Taschengeld in Höhe von 450,-- brutto gezahlt, wobei der ARbeitnehmeranteil der SV in Abzug gebracht wird.
Frage: was wird von den 450 netto übrigbleiben? Lohnt es sich, einen freiwilligen Jahresausgleich für ihn zu machen?
Mein Sohn hat sonst keine Beschäftigungsverhältnisse und kein Einkommen. Wir beziehen für ihn Familienbeihilfe. |
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
06.04.2005 04:20
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THEMA: Re: Ferialpraktikum - Taschengeld - SV |
Bei dieser Einkommenshöhe fällt keine Lohnsteuer an, daher bringt ein Jahresausgleich keine Steuerrückvergütung.
Von den EUR 450,00 werden die Krankenkassenbeiträge in Höhe von ca. 18% abgezogen.
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