Verfasst von:
J. W. Berger am
06.04.2005 10:01
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THEMA: Wohnungsvermietung - Vorsteuerabzug |
Hallo,
ich habe mir vor 2 Jahren eine Eigentumswohnung gekauft. Nun möchte ich diese vermieten.
Hätte ich sie erst jetzt gekauft, könnte ich (da ich die Einnahme der Umsatzsteuer unterziehe) die Vorsteuer für den Wohnungskauf geltend machen.
Gibt es eine Möglichkeit, dass ich wenigstens einen Teil der damals bezahlten Vorsteuer zurückholen kann?
Beim Wohnungskauf wurde an mich eine Rechnung ausgestellt, die den Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes genügen sollte.
Vielen Dank für die Hilfe
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Verfasst von:
Mag. Thomas Fiebich am
06.04.2005 10:01
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THEMA: Re: Wohnungsvermietung - Vorsteuerabzug |
Der Vorsteuerabzug ist nur möglich, wenn Sie im Zeitpunkt der Vorleistung (Anschaffung) die Vorleistung für Ihr Unternehmen erfolgte.
Es stellt sich daher die Frage, ob Sie damals die Absicht hatten, die Wohnung zu vermieten, wobei die Rechtsprechung hier bindende Vereinbarungen oder andere über die Absichtserklärung hinausgehende Umstände verlangt (Quelle: FJ 2/2005)
Eine minimale unternehmerische Nutzung wäre hier bereits ausreichend um die Vorsteuer noch zu retten.
Ist dies nicht der Fall, so ist die Vorsteuer endgültig verloren, da auch eine spätere unternehmersiche Nutzung keine Vorsteuerberichtigung iS des § 12 Abs 10 (Änderung der Verhältnisse) erlaubt.
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