Verfasst von:
Bianca Leitgeb am
24.04.2005 16:20
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THEMA: Werkvertrag bei Angestelltenverhältnis |
Ich bin Angestellte und beziehe ein monatliches Gehalt. Für eine zusätzliche, über meinen Dienstvertrag hinausgehende Arbeit habe ich von meiner Firma nun für die Dauer von 6 Wochen einen Werkvertrag (zusätzlich zu meinem Dienstvertrag) erhalten. Ist es richtig, dass dieser Werkvertrag dann einkommenssteuerpflichtig? Oder fallen da noch andere Steuern an? |
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
24.04.2005 16:20
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THEMA: Re: Werkvertrag bei Angestelltenverhältnis |
Wenn Sie mehr als € 730,-- dazuverdienen, dann werden Sie einkommensteuerpflichtig,
bei mehr als € 3.881,52 werden Sie sozialversicherungspflichtig und bei mehr als € 22.000,-- umsatzsteuerpflichtig.Die Zahlen beziehen sich auf das ganze Jahr.
www.steuerberatung-weiss.at |
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Verfasst von:
h.heim am
24.04.2005 16:20
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THEMA: Re: Werkvertrag bei Angestelltenverhältnis |
Sie sollten beachten, dass ein Werkvertrag neben einer unselbständigen Tätigkeit bei einem Unternehmen nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist!
Die werkvertragliche Tätigkeit darf nicht im Zusammenhang mit der unselbständigen Tätigkeit stehen.
Möglich ist z.B. Reinigungskraft unselbständig, Graphikerin im Werkvertrag.
Problematisch ist z.B. Sekretärin unselbständig und Schreibbüro als werkvertragliche Tätigkeit. |
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Verfasst von:
Babsi am
24.04.2005 16:20
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THEMA: Re: Werkvertrag bei Angestelltenverhältnis |
Also...ich bin 38,5 Stunden bei einem Unternehmen in der Marketingabteilung tätig und habe jetzt die Möglichkeit als Werbetexterin auf Werkvertragsbasis zu arbeiten.
Hab auch mal gehört, dass man da einen Gewerbeschein braucht. Ist da was dran??
Ansonsten kann ich bis 750 EUR steuerfrei verdienen, wenn es mehr ist, muss ich eine Steuernummer beantragen und das am Jahresende versteuern.
Sozialversicherung: dort ebenfalls anmelden und wieviel ungefähr zahlen??
Ist das richtig? |
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