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Verfasst von: Christian Schmied am 31.03.2005 09:11
 


THEMA:  Deutsche Rechnung mit 16% Ust.
Vielleicht ein dumme Frage aber ich bin mir nicht ganz sicher: Wenn ich in Deutschland ein Produkt gekauft habe, eine ganz normale Rechnung dafür bekommen habe, und KEINE UID angegeben habe, d.h. keine innergemeinschaftliche Lieferung vorliegt, kann ich die 16% Ust. ganz normal als Vorsteuer abziehen wie ich es auch mit den anderen 20% Ust. Rechnungen mache, oder geht das nicht ?? Vielen Dank, Christian Schmied.
Verfasst von: Jutta Rapp am 31.03.2005 09:11
 


THEMA:  Re: Deutsche Rechnung mit 16% Ust.
Nein, diese Ust können Sie nicht abziehen. Wenn Sie als Unternehmer im EU-Raum einkaufen, müssen Sie dem Lieferanten Ihre UID-Nummer bekannt geben. Dieser Umsatz ist dann in der UVA als innergemeinschaftlicher Erwerb zu versteuern. www.steuerberater-rapp.at
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