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Verfasst von: miriam am 31.03.2005 08:17
 


THEMA:  Werkvertrag
Wie wird ein Werkvertrag abgerecht? Dh wenn ich Unternehmer bin und jemanden beschäftige, der keine fixe Anstellung sondern einen Werkvertrag hat, wie ist das ganze in der Buchhaltung abzurechnen? Muss ich auch Steuern berücksichtigen oder ist das die Aufgabe des Arbeiters?
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 31.03.2005 08:17
 


THEMA:  Re: Werkvertrag
Wenn es ein echter Werkvertrag ist, dann brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Aber klären Sie vorher ab, ob es nicht doch ein Dienstvertrag ist.
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