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Verfasst von: Chris am 18.05.2006 13:29
 


THEMA:  Arbeitsraum
Kann man einen Arbeitsraum, den man schon eingerichtet hat, bevor man beispielsweise eine freiberufliche Tätigkeit begonnen hat auch irgendwie (vielleicht Pauschale) als Arbeitszimmer absetzen. Oder geht das nur wenn man bereits Freiberufler ist und dann die Rechnungen vorlegen kann???
Verfasst von: Mag.V.Weiß am 18.05.2006 13:29
 


THEMA:  Re: Arbeitsraum
Sie können Aufwendungen,die Sie vor dem Beginn Ihrer freiberuflichen tätigkeit aufgebracht haben auch absetzen.Sie machen eine Einlage aus Ihrem Privatvermögen.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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