Hallo!
Folgendes Problem beim Erstellen der Einkommensteuer für 2004:
Steuerpfl- Bezüge aus Ferialarbeit (Vollzeit/unselbst.) 3800.-
Steuerpfl- Bezüge aus geringfg. Arbeit das ganze Jahr (gfg./unselbst.) 3600.-
Werkvertrag zur Erstellung von CAD-Zeichnungen 1000.-
Da ich auch eine KeST-Rückerstattung machen will und Kirchenbeitrag usw. abschreiben will und durch den Werkvertrag über 730.- Freigrenze komme, muss ich ja eine Einkommensteuererklärung machen.
Wohin muss ich die 1000.- eintragen, wenn ich keine Betriebsausgaben habe??
Für welches Jahr ist die Auszahlung des Werkvertrages massgeblich? Für das JAhr in dem der WV besteht oder der Zeitpunkt der Auszahlung (könnte ja erst im Folgejahr passiert sein)??
Danke
KM |
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