Verfasst von:
Melanie am
24.03.2005 10:37
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THEMA: Unselbständige und selbständige Einkünfte |
Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann. Ich bin unselbstänig tätig, d.h Angestellte und möchte nebenberuflich selbtändig Beratungen durchführen. Dabei wir mein Einkommen aber unter der Geringfügigkeitsgrenze liegen.
Da meine unselbständigen Einkünfte zu den selbständigen dazugezählt werden, werde ich sicherlich Einkommensteuer nachzahlen müssen. Gibt es vielleicht dazu ein Berechnungstool, damit ich die Nachzahlung abschätzen kann?
Kann ich aufgrund meines Jahreslohnzettels und meiner EAR im selbständigen Bereich die Bemessungsgrundlage bzw. Steuernachzahlung selbst berechnen?
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Verfasst von:
ÖSV Österr. Steuerverein am
24.03.2005 10:37
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THEMA: Re: Unselbständige und selbständige Einkünfte |
1.
Sie sehen auf Ihrem Jahreslohnzettel nach, was unter Kennzahl 245 steht.
2.
Wenn der Betrag aus 1. bei 50.000 EUR und darüber liegen sollte, zahlen Sie 50% Einkommensteuer für Ihre zusätzlichen Einkünfte, sonst ca. 40%.
Ausnahme: soweit ein steuerfreies Einkommen von EUR 10.000 nicht überschritten wird.
A2M ÖSV Steuerberater
http://www.steuerverein.at
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