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Verfasst von: Franz am 24.03.2005 09:23
 


THEMA:  Auslandsstipendium
Ich bin Student und habe im Jahr 2004 im Ausland studiert. Dafür habe ich ein Erasmus Stipendium bezogen, dieses teilt sich in nationalen und europäischen Teil. Wenn dieses Stipendium als Einkommen gilt, würde ich meine Kinderbeihilfe verlieren, daher meine Frage: Muss ich beide Teile dieses Stipendiums bei der Steuer angeben? mit freundlichen Grüßen!
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