Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Mira Sch am 17.03.2005 18:53
 


THEMA:  wieder einmal freier Dienstnehmer + geringfügig
Ich weiss, dass bezüglich freier Dienstnehmer hier schon einige Fragen beantwortet wurden, ich habe aber trotzdem noch 2, 3 Fragen, bei denen ich alleine nicht weiterkomme. Die Situation: Ich studiere und arbeite nebenbei als freier Dienstnehmer über der Geringfügigkeitsgrenze (4333,7 € entgelt ohne Ust) und unselbstständig in einem Büro unter der Geringfügigkeitsgrenze (3031 € steuerpfl Bezüge). Beides im ganzen letzten Jahr. Zusätzlich war ich noch 3 Monate voll beschäftigt, mit SV-Beitrag und abgeführter Lohnsteuer(2953,8 € steuerpfl Bezüge, 227,61 € abgef.Lohnst). Bezüglich des Freien DV wurde eine §109a Meldung ans FA gemacht. Nun ist klar, ich mache eine Einkommensteuererklärung E1. Da das Fa die §109a schon hat, muss ich bei "2. Einkünfte aus selbstst. Arbeit" trotzdem noch etwas ausfüllen? Und wo ziehe ich den SV-Beitrag, der für mich beim freien DV gezahlt wurde und in den 4333,7 € enthalten ist, ab (542,88 €)(ist mein Hauptproblem)? Weiter unten im forum stand ev unter 9230 Betriebsausgaben - das finde ich gleich mal gar nicht. Ich weiss, dass ich im Oktober die Sv-Beiträge für die geringfüg. Beschäftigung nachzahlen muss und die dann nächstes Jahr unter 717 abziehen kann. (und heuer das vom Jahr 2003, das ich im Okt 2004 nachgezahlt habe) aber beim freien DV geht das ja nicht, da selbstständige Arbeit, und 717 bezieht sich nur auf unselbstständige... zwei Fragen noch: meine geringfügige Besch. ist bzgl meines Studiums fachspezifisch - stimmt es, dass ich deshalb die Studiengebühren, Semestertickets und Studienbücher unter 722 abschreiben kann (wären 900,44 €)? Und ich hatte 2004 einen endbesteuerten Kapitalertrag (Sparbuch) von 309,04 € - ist es sinnvoll, das bei 366 einzutragen, sprich, bekomme ich dann auch die KESt zurück oder rutsche ich dadurch in die Einkommenssteuerpflicht (noch glaube ich knapp noch nicht), oder andere negative Folgen? (denn für E3 Antrag auf Erstattung der Kapitalertragsteuer für Zinsen bin ich nach meiner Berechnung schon über der Grenze von 8887 €) Sollte sich irgendwer die Mühe machen, auf meine etwas konfusen Fragen und Ausführungen zu antworten, wäre ich sehr dankbar und bedanke mich! Mit freundlichen Grüßen, Mira Schreiber
Verfasst von: Otto schrempf am 17.03.2005 18:53
 


THEMA:  Re: wieder einmal freier Dienstnehmer + geringfügig
ziemlich kompliziert, aber es gibt mmer eine Lösung, wichtig ist aber, dass Sie die betriebsausgaben geltend machen, damit die Einkünfte niedriger sind. melden sie sich einfach
Verfasst von: Christine am 17.03.2005 18:53
 


THEMA:  Re: wieder einmal freier Dienstnehmer + geringfügig
Wenn Sie Einkünfte (u.A.) aus selbständiger Arbeit hatten, dann genügt es nicht, die Einkommensteuererklärung E1 auszufüllen. Dann müssen Sie auch das Formular E1a ausfüllen und dort finden Sie auch die Ziffer 9230.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 3.146.152.99 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.