Verfasst von:
Laurenz am
18.05.2006 13:49
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THEMA: Freibetrag für Sozialleistungen |
Kann ein Unternehmen für einen oder mehrere Mitarbeiter eine Krankenversicherung (private Zusatzversicherung) zahlen, ohne daß dafür die gleichen Kosten / Steuern anfallen, als wenn der Mitarbeiter diese Versicherung von seinem Netto-Gehalt zahlt?
Wie verhält es sich bei einer Pensionsvorsorge? |
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Verfasst von:
GH am
18.05.2006 13:49
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THEMA: Re: Freibetrag für Sozialleistungen |
Zuwendungen des AG für die Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer sind steuerfrei, soweit diese Zuwendungen an alle AN oder bestimmte Gruppen seiner AN geleistet werden oder dem Betriebsratsfond zufließen und für den einzelnen AN € 300,-- jährlich nicht übersteigen.
Begünstigt sind: KV, UV, reine Ablebensversicherungen usw.
Nicht begünstigt sind: Junge Aktien, Genussscheine oder ander WP
Wird der FB von € 300 jährlich überschritten, sind die übersteigenden Beträge je nach Anfall des Aufwandes als sonstiger oder laufender Bezug zu versteuern.
In der SV zählen Aufwendungen des DG für die Zukunftssicherung seiner Mitarbeiter nicht zum Engelt, soweit die im 1. Absatz genannten Voraussetzungen vorliegen.Laurenz schrieb: |
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