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Verfasst von: Sabine Martinek am 08.03.2005 09:59
 


THEMA:  Mitteilung gem. §109a EStG
Muß die Mitteilung gem. §109a EStG auch für einen Geschäftsführer einer GmbH abgegeben werden, wenn dieser mehr als 25% beteiligt ist. ("Lohnkonto" wird nur für die Berechnung der KommSt. und DB/DZ geführt)?
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 08.03.2005 09:59
 


THEMA:  Re: Mitteilung gem. §109a EStG
In der Verordnung BGBL 400, in der FassungBGBLI Nr.59/2001 heißt es Vergütungen für Leistungen als Mitglied des Aufsichtsrates,Verwaltungsrates und andere Leistungen von mit der Überwachung der Geschäftsführung beauftragten Personen. Daher würde ich Ihre Frage mit"nein" beantworten.
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