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Verfasst von: Velina am 07.03.2005 05:33
 


THEMA:  Freier Dienstnehmer Abgaben
Hallo! Ich war bei meinem Dienstgeber zuerst geringfügig beschäftigt.Nebenbei studiere ich.Wir haben vereinbart,dass ich als freie Dienstnehmerin für ihn ab Dezember arbeite.Die Anmeldung bei der Krankenkasse habe ich (da wir eine kleine Firma sind) erst Anfang Februar gemacht. Es wurde mir gesagt,dass unsere Firma eine Strafe für die spät erfolgte Anmeldung bezahlen muss. Meine Fragen wären, wie ich den Sozialversicherungsbeitrag zu entrichten habe,ab welchem Betrag monatlich ich Steuer zu entrichten habe und welche Kosten ich teoretisch absetzen kann (z.B. Internetgebühr zu Hause,da ich sehr oft zu Hause arbeite)?
Verfasst von: Jutta Rapp am 07.03.2005 05:33
 


THEMA:  Re: Freier Dienstnehmer Abgaben
Ihr Dienstgeber muß die Krankenkassenbeiträge bezahlen. Es kommt darauf an, ob der Dienstgeber bei der Gebietskrankenkasse als "Selbstabrechner" oder "Vorschreibebetrieb" geführt wird. Der Selbstabrechner berechnet die Beiträge an Hand der bei der Gebietskrankenkasse erhältlichen Tabellen, die Lohnsteuer wird in einer im Handel erhältlichen Lohnsteuertabelle abgelesen. Wenn der Dienstgeber ein Lohnverrechnungsprogramm besitzt, berechnet dieses alle Beiträge und die Steuer. Eine andere Möglichkeit ist einen Steuerberater oder SBH mit der Lohnverrechnung zu beauftragen. Sie können in Ihrer Steuererklärung alle mit dem Beruf zusammenhängenden Ausgaben, abzüglich eines eventuellen Privatanteils, absetzen. www.steuerberater-rapp.at
Verfasst von: Paul am 07.11.2011 17:59
 


THEMA:  Freier Dienstnehmer Abgaben

frage: ich mache als freier dienstnehmer in österreich bei 2 dienstgebern, bei denen ich teilzeit arbeite, jeweils 15 euro/stundenlohn aus. Der eine zieht nur den dienstnehmeranteil von den 15 euro ab und schlägt seinen dienstgeberanteil oben drauf, der andere zieht dienstnehmer- und dienstgeberanteil von den 15 euro ab. Ist das ermessenssache oder gibt's da eine verbindliche regelung für?

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