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Verfasst von: Edith am 06.03.2005 09:01
 


THEMA:  Freier Dienstvertrag
Hallo, ich arbeite seit 3. Jänner 2005 hauptberuflich (36h/Wo - kein Gewerbeschein) als freie Dienstnehmerin am bfi wien. Meine Tätigkeit ist eine rein unterrichtende Tätigkeit. Ich habe nun gehört, dass ich keine Umsatzsteuer zahlen muss, weil das bfi ein Erwachsenenbildungsinstitut ist. Stimmt das? Trifft also die 22.000,- Euro Grenze auf mich nicht zu? Auf der anderen Seite habe ich wieder gehört, dass jeder freie Dienstnehmer Ust-pflichtig ist. Was trifft nun zu??????? Wer kann mir verlässlich Auskunft geben? Herzlichen Dank! lg edith
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