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Verfasst von: Michael am 23.02.2005 09:47
 


THEMA:  Wohnungsschenkung
Hallo zusammen, unser Schwiegervater möchte meiner Frau eine Wohnung schenken, die dann von meiner Frau vermietet werden soll. Meine Fragen: 1.) Ich habe gehört, dass die Wohnung zum Einheitswert geschenkt werden kann. Ist das richtig? Wenn ja, woher bekomme ich diesen? 2.) Wie hoch darf die Miete sein, damit sie steuerfrei bleibt? Meine Frau verdient ansonsten nichts? 3.) Wäre unter Umständen ein Kauf zum Einheitswert steuerlich sinnvoller? Danke vorab für Eure Unterstützung. Schönen Abend Michael
Verfasst von: Jutta Rapp am 23.02.2005 09:47
 


THEMA:  Re: Wohnungsschenkung
1) Die Bemessungsgrundlage für die Schenkungssteuer ist der 3-fachen Einheitswert. Den Einheitswert stellt das Lagefinanzamt aus; der jetzige Eigentümer der Wohnung wird den Bescheid erhalten haben. Wenn es sich um eine Eigentumswohnung handelt, wird der Einheitswertsanteil bei der Hausverwaltung zu bekommen sein. 2) Steuerpflichtig wird das Einkommen (Einnahmen abzüglich Ausgaben) ab EUR 10.000 jährlich 3) Ein Kauf zum Einheitswert ist nicht üblich Ich empfehle eine steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, wobei näher auf Details eingegangen werden kann. www.steuerberater-rapp.at
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