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Verfasst von:
karlschwab
am
09.02.2006 09:41
THEMA: sicherungskest
Hallo! habe eine frage.: habe einen quadriga-fond. zahle dafür jedes jahr eine sicherungskest. kann ich vom finanzamt diese steuer zurückfordern - wenn ja dann wie ? Mfg charly
Verfasst von:
Jutta Rapp
am
09.02.2006 09:41
THEMA: Re: sicherungskest
Wenn Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben und die Erträge aus dem Fonds versteuern, wird die Sicherungskest auf die Einkommensteuer angerechnet.
Mag. Veronika Weiß
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