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Verfasst von: Elisabeth am 09.02.2005 15:23
 


THEMA:  Diäten Grenze 3 Stunden
Habe eine Frage betreffend Diäten: Bei Diäten werden die Stunden aufgerundet. Wenn also eine Fortbildung 2 Stunden und 15 Minuten dauert, darf ich 3 Stunden ansetzen. Ist das richtig? Oder müssen mind. 3 volle Stunden (3 Stunden und 1 Minute) gegeben sein, damit ich Diäten verrechnen kann. Danke, lg Elisabeth
Verfasst von: Jutta Rapp am 09.02.2005 15:23
 


THEMA:  Re: Diäten Grenze 3 Stunden
Reisekosten können erst ab einer Reisedauer von mehr als 3 Stunden steuerlich verrechnet werden. Die Aufrundungsregel kommt erst über 3 Stunden zur Anwendung. www.steuerberater-rapp.at
Verfasst von: ÖSV Österr. Steuerverein am 09.02.2005 15:23
 


THEMA:  Re: Diäten Grenze 3 Stunden
Neben der reinen Fortbildung wird es vermutlich ja noch Anfahrtszeiten, Rückfahrzeiten, Pausen, Kollegenbesprechungen ua. geben. Z2M ÖSV Steuerberater
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 09.02.2005 15:23
 


THEMA:  Re: Diäten Grenze 3 Stunden
Die 3 Stunden beziehen sich auf die steuerliche Geltendmachung. Meinen Sie aber vielleicht,was Sie Ihrem Dienstgeber gegenüber verrechnen können, dann müssen Sie sich an den Kollektivvertrag halten.
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