Verfasst von:
Student am
03.02.2005 16:46
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THEMA: geringfügigkeit - honorarnote |
Hallo
bezieht sich die geringfügigkeitsgrenze (323,46€ monatlich ) auf 14 oder auf 12 gehälter?
also entweder 3881,5 € /JAhr oder 4528 € /Jahr
kann ich zusätzlich zur geringfügigkeitsgrenze über honorarnoten etwas dazuverdienen ohne aus der geringfügigkeit "rauszufallen"?
danke |
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Verfasst von:
beteiligter am
03.02.2005 16:46
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Verfasst von:
Christine am
03.02.2005 16:46
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THEMA: Re: geringfügigkeit - honorarnote |
Wesentlich ist, dass die mon. Geringfügigkeitsgrenze mit dem laufenden Bezug nicht überschritten wird. WR und UZ sind extra und zählen nicht mit, also sie "schaden" nicht.
Wenn Sie mit dem Zuverdienst aus Honorarnoten dem ASVG unterliegen, also z.B. als freier Dienstnehmer, dann fallen Sie aus der Geringfügigkeit raus, weil dann beide Verdienste zusammengezählt werden.
LG - Christine |
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