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Verfasst von: Student am 03.02.2005 16:46
 


THEMA:  geringfügigkeit - honorarnote
Hallo bezieht sich die geringfügigkeitsgrenze (323,46€ monatlich ) auf 14 oder auf 12 gehälter? also entweder 3881,5 € /JAhr oder 4528 € /Jahr kann ich zusätzlich zur geringfügigkeitsgrenze über honorarnoten etwas dazuverdienen ohne aus der geringfügigkeit "rauszufallen"? danke
Verfasst von: beteiligter am 03.02.2005 16:46
 


THEMA:  Re: geringfügigkeit - honorarnote
bitte eine antwort
Verfasst von: Christine am 03.02.2005 16:46
 


THEMA:  Re: geringfügigkeit - honorarnote
Wesentlich ist, dass die mon. Geringfügigkeitsgrenze mit dem laufenden Bezug nicht überschritten wird. WR und UZ sind extra und zählen nicht mit, also sie "schaden" nicht. Wenn Sie mit dem Zuverdienst aus Honorarnoten dem ASVG unterliegen, also z.B. als freier Dienstnehmer, dann fallen Sie aus der Geringfügigkeit raus, weil dann beide Verdienste zusammengezählt werden. LG - Christine
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