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Verfasst von: Rita am 28.01.2005 12:23
 


THEMA:  nebenbei arbeiten
Liebes Forum! Ich bin Buchhalterin und ein Bekannter hat mich angesprochen, ob ich seine Einnahmen/Ausgaben-Rechnung für den Steuerberater vorbereiten könnte. Kann ich ihm eine Rechnung stellen (innerhalb meiner Zuverdienstgrenze, d.h. wo ich noch keine Einkommensteuererklärung machen muß), die er dann auch als Ausgaben geltend machen kann? Danke Rita
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 28.01.2005 12:23
 


THEMA:  Re: nebenbei arbeiten
Ja, warum denn nicht?
Verfasst von: Karl am 28.01.2005 12:23
 


THEMA:  Re: nebenbei arbeiten
!!!! Jemand, der als Buchhalter selbständig tätig werden will, muss entweder einen Gewerbeschein lösen (Gerwerblicher Buchhalter) oder zum Selbständigen Buchhalter von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder bestellt werden. Wenn diese Befugnis fehlt, könnte es zu Problemen kommen.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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