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Verfasst von: Karl Mauser am 21.01.2005 14:23
 


THEMA:  Geringfügig oder freier Dienstnehmer?
S.g. Damen und Herren, ich möchte mir, um flexibel zu sein, mehrer Dienstnehmer mehrmals in der woche holen. Muß ich diesen Mitarbeitern Weihnachts/Urlaubsgeld zahlen bzw. haben Sie Anspruche auf Urlaub, oder kann ich mich davon irgendwie entschlagen - solange Sie unter € 315,-- verdienen? Danke! K.M.
Verfasst von: Jutta Rapp am 21.01.2005 14:23
 


THEMA:  Re: Geringfügig oder freier Dienstnehmer?
Geringfügig Beschäftigte unterliegen dem Kollektivvertrag des Dienstgebers wie Vollversicherte. Daher sind auch UZ und WR zu bezahlen, wenn der Kollektivvertrag dies vorsieht. Auch Anspruch auf Urlaub haben derart Beschäftigte normalerweise. Freie Dienstnehmer bekommen meistens weder UZ noch WR und haben auch keinen Anspruch auf Urlaub. Diese Ansprüche sind mit dem vereinbarten Entgelt abgegolten. www.steuerberater-rapp.at
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