Verfasst von:
Martin am
07.02.2005 14:45
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THEMA: Zuverdienstgrenze €730,-- |
S.g. Damen und Herren,
ich habe einen Verwandten, den ich in meiem Betrieb aushilfsweise einsetzen will für diverse Fahrten oder andere Tätigkeiten.
Der Verwandte ist unselbstständig beschäftigt und hat sonst keine einkünfte. Ich habe gehört, dass es eine Zuverdienstgrenze von € 730,-- gibt. Mit die €730,-- würde ich im jahr durchkommen (wie gesagt nur als aushilfe)
Wie kann ich die sache abwickeln, dass er keine problem mit der lohnsteuer bekommt?
Soll er mir eine quittung schreiben, oder wie?
Anmelden kann ich ihn ja nicht, denn sobald ich ihn anmelde wird für ihn ja lohnsteuer fällig, oder?
Danke für die INFO!
Martin
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Verfasst von:
Christine am
07.02.2005 14:45
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THEMA: Re: Zuverdienstgrenze €730,-- |
Anmelden MÜSSEN Sie ihn, aber als "freien Dienstnehmer". Diese sind nicht LSt-, sondern Einkommensteuerpflichtig, haben aber bei gleichzeitig unselbständiger Tätigkeit den Freibetrag von 730 Euro/Jahr.
Wenn die einzelnen Aushilfstätigkeiten unter der täglichen und/oder monatlichen Geringfügigkeitsgrenze liegen, fällt vorläufig kein SV-Beitrag für den Verwandten an.
Er wird aber von der GKK im Folgejahr eine Nachzahlungsvorschreibung bekommen. Sie müssen, wenn Geringfügigkeit gegeben ist, 1,4% Unfallversicherung bezahlen.
Geringfügig täglich: 24,84 Euro, monatlich 323,46 Euro (Werte 2005). Der monatliche Wert alleine darf nur dann angewendet werden, wenn das Auftragsverhältnis für mindestens 1 Monat abgeschlossen wird. Ansonsten ist sowohl die tägl., wie auch die monatliche Grenze relevant.
Zu beachten ist ausserdem, dass die Entlohnung einem Fremdvergleich standhält (Was Sie auch einem Fremden für diese Leistung zahlen würden).
Formell würde ein Auszahlungsbeleg mit den relevanten Daten genügen. |
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