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Verfasst von: Katharina Ramos am 15.01.2005 13:33
 


THEMA:  Einkommensteuerpflicht Grenzen
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich war im Jahr 2004 Schülerin und Studentin. Als Schülerin verdiente ich 6 Monate lang 300 € als geringfügig Beschäftigte. Danach war ich 4 Monate lang als freie Dienstnehmerin tätig. Und habe hier (inkl. der 13,8 % SV) 1x 1.660,00 € und 3x 833,00 € verdient. Meine Frage nun, wie lauten die Grenzen der Einkommensteuerpflicht allgemein? Weiters würde ich gerne wissen ob ich im Jahr 2004 bereits eine Einkommensteuererklärung abgeben muss bzw. wie das Vorgehen hierzu allgemein ist? Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Katharina Ramos
Verfasst von: Jutta Rapp am 15.01.2005 13:33
 


THEMA:  Re: Einkommensteuerpflicht Grenzen
Als freie Dienstnehmerin werden Sie vom Finanzamt zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung aufgefordert werden. Nach Ihren Angaben fällt für 2004 aber keine Steuer an. Ab dem Jahr 2005 beginnt die Steuerpflicht bei einem Einkommen von € 10.000. www.steuerberater-rapp.at
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