hallo!
die studienbeihilfe zählt nicht als einkünfte, die steuerpflichtig sind... jedoch musst du darauf achten, dass du die grenze nicht übersteigst, ab der dir die studienbeihilfe gekürzt bzw. gestrichen wird... liegt glaub ich bei ca. 6.500 euro im jahr (beim finanzamt nachfragen)...
lg,
Christine |
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