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Verfasst von: Gerhard am 18.05.2006 12:02
 


THEMA:  Studienbeihilfe
Ich habe im Jahr 2000/01 Studienbeihilfe bezogen. In diesem Zeitraum habe ich jedoch auch Einkünfte aus nicht selbständiger und selbständiger Tätigkeit bezogen. Wie muß ich die Studienbeihilfe in meiner Steuererklärung berücksichtigen. Ist sie bei der Ermittlung des Einkommensteuer-Tarifs mit ein zu beziehen?
Verfasst von: Christine am 18.05.2006 12:02
 


THEMA:  Re: Studienbeihilfe
hallo! die studienbeihilfe zählt nicht als einkünfte, die steuerpflichtig sind... jedoch musst du darauf achten, dass du die grenze nicht übersteigst, ab der dir die studienbeihilfe gekürzt bzw. gestrichen wird... liegt glaub ich bei ca. 6.500 euro im jahr (beim finanzamt nachfragen)... lg, Christine
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