Ein Käufer einer Wohnung überlässt diese seinen zwei Söhnen zur unentgeltlichen Nutzung. Einer der beiden Söhne möchte mit dem Einverständnis des anderen seine Lebensgefährtin/Verlobte in dieser Wohnung zur Untermiete aufnehmen. Vereinbart wird ein Mietzins von 75 Euro.
1) Wenn der Sohn nun einen Untermietvertrag abschließt, muss der Eigentümer oder er selbst Steuern zahlen?
2) Wie lässt es sich verhindern, dass der Eigentümer Steuern zahlen muss?
3) Genügt zum Nachweis der unentgeltlichen Nutzung der notariell festgelegte Anspruch auf Eigenbedarf? |
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