ich bin Angestellter in Österreich (nur lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn) und habe zusätzlich Zinsen aus einem ausländischen Tagesgeldkonto (z.B. Scalable/Raisin), für die keine österreichische KESt einbehalten wurde.
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Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit: ca. 45.000 €
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Ausländische Tagesgeldzinsen: ca. 500 €
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Keine weiteren Einkünfte
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§ 41 Abs. 1 Z 1 EStG: Veranlagungspflicht, wenn neben dem Lohn „andere Einkünfte“ > 730 € vorliegen.
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EStR 2000 Rz 912: Einkünfte, die dem Sondersteuersatz für Kapitalvermögen unterliegen (z.B. Spar-/Tagesgeldzinsen), bleiben bei dieser 730?€?Grenze „außer Ansatz“ und lösen keine Pflichtveranlagung aus.
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§ 39 Abs. 2 EStG (22?€?Grenze) verstehe ich nur als Festsetzungsgrenze für Kleinstbeträge, nicht als Ersatz für die 730?€?Regel.
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Sehen Sie es auch so, dass solche ausländischen Tagesgeldzinsen bei der 730?€?Grenze nicht mitzählen und daher keine Pflichtveranlagung auslösen?
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Würden Sie einem Arbeitnehmer in diesem Fall empfehlen, bei der Arbeitnehmerveranlagung (L1) zu bleiben und keine E1/E1kv abzugeben, solange es sonst keine „anderen Einkünfte“ über 730 € gibt?