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Verfasst von: Franz Knittl am 11.09.2024 14:24
 


THEMA:  Einkommenssteuerbescheid über Frist hinweg korrigieren?

Eine allgemeine vielleicht "dumme" Frage bezüglich Einkommenssteuererklärung.

Im Zuge einer zwischenzeitlich bereits abgeschlossenen Aussenprüfung durch die Finanzbehörde wurden kleinere Mängel, nichts tragisches entdeckt, welche den Zeitraum von 5 Jahren betreffen, und natürlich auch entsprechend konsequent abgeändert.

Im gleichen Zug aber bin auch ich auf etwas mir bislang unbekanntes aufmerksam geworden, dass auch ein im Familienbund zur Verfügung gestelltes Fahrzeug (mit Kilometerbuch Führung) steuerlich geltend gemacht werden kann. Das war mir unbekannt und ging ich immer davon aus, dass man nur ein eigenes Fahrzeug steuerlich geltend machen kann.

In der letzten Einkommenssteuererklärung habe ich dies bereits berücksichtigt, aber wäre meine Frage nun, ob die Fahrzeugkosten demzufolge auch von meiner Seite rückwirkend zur Korrektur an die Finanzbezörde übermittelt werden können, oder ob das Recht einen Einkommenssteuerbescheid für Jahre hinweg zu korrigieren einzig der Finanzbehörde vorbehalten ist.

Da es doch um eine Menge Geld auf die gesamte Zeit geht, würde ich nicht nur gerne dass seitens Abgabenschuldner alles korrekt gegenüber der Finanzbehörde ist, sondern auch umgekehrt, meine Rechten entsprechend, diese Kosten nicht unberücksichtigt bleiben.

Hat da jemand schon Erfahrung diesbezüglich oder kennt die Rechtslage, denn bis auf die normale Beschwerdefrist auf Bescheide habe ich keine weiteren Infos finden können.

Vielen Dank im Voraus!

Verfasst von: Jeannie am 11.11.2024 12:12
 


THEMA:  Einkommenssteuerbescheid über Frist hinweg korrigieren?

Arbeitnehmer können innerhalb der 5 Jahre jederzeit und immer wieder "nachbessern", wenn sie zufällig irgendwo erfahren, dass Dies oder Das steuerlich absetzbar ist.

Anders bei Einkommensteuerpflichtigen, hier werden Buchhaltungskenntnisse vorausgesetzt. Einspruch und Änderungen, Ergänzungen sind nur 1 Monat nach Erhalt des Einkommensteuerbescheid möglich. Und im Zuge einer Betriebsprüfung. Da Sie selbst schreiben, dass Sie im Zuge der Außenprüfung darauf aufmerksam gemacht wurden, verstehe ich nicht, warum Sie das nicht für die geprüften Jahre nachholen konnten. Für Nachträge darüber hinaus gibt es keine gesetzliche Grundlage.

LG Jeannie

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